Ratgeber

Insolvenzgeldvorfinanzierung

Als Insolvenzgeld bezeichnet man die Leistung, welche die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitnehmer/innen zahlt, wenn insolvenzbedingt der Arbeitgeber keine Entgelte zahlen kann.

In diesem Abschnitt möchten wir kurz die Prozedere erläutern, wenn das Insolvenzgeld im Rahmen einer durch die Bundesagentur für Arbeit bewilligten Vorfinanzierung gezahlt werden kann.

Wegen des Insolvenzgeldanspruchs selbst verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Insolvenzgeld.

Wer kann an einer Insolvenzgeld-Vorfinanzierung teilnehmen?

An einer Vorfinanzierung von Insolvenzgeldern können nur Arbeitnehmer/innen teilnehmen, deren/dessen Arbeitsverhältnisse noch zum Zeitpunkt der Auszahlung bestehen. Ferner muss die Arbeitsleistung beansprucht werden. Ein Rechtsanspruch auf Vorfinanzierung von Insolvenzgeld besteht nicht. Arbeitnehmer/innen, die bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt sind, von ihrem Zurückbehaltungsrecht zur Erbringung der Arbeitsleistung gebrauch machen oder bereits Leistungen der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter als Lohnersatz beziehen, können nicht an einer Insolvenzgeldvorfinanzierung teilnehmen.

Wer führt die Vorfinanzierung durch?

Die Vorfinanzierung der Insolvenzgelder wird im Regelfall durch eine Bank in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter (auch Eigenverwalter) und der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Im Regelfall wird die Vorfinanzierung durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel durch uns) organisiert und im Auftrag durchgeführt.

Welche Unterlagen werden zur Vorfinanzierung benötigt?

Sie erhalten für die Vorfinanzierung für den vorzufinanzierenden Insolvenzgeld-Zeitraum

  • Ankaufsvereinbarungen (auch teilweise Abtretungsvereinbarungen oder Kaufverträge genannt)
  • Einwilligungserklärung zum Datenaustausch

zur Verfügung gestellt.

In besonderen Fällen besteht noch die Notwendigkeit, dass ein personenbezogener Insolvenzgeldantrag der Bundesagentur für Arbeit benötigt wird. Sofern dieses zutreffend ist, werden Sie von der Durchführungsstelle für die Vorfinanzierung gesondert informiert.

Muss ich selbst einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen, wenn ich an der Vorfinanzierung teilnehme?

Nein, Sie dürfen keinen eigenen Antrag stellen, da Sie sonst nicht an der Vorfinanzierung teilnehmen können. Sollten Sie bereits den Antrag gestellt haben, sprechen Sie uns unbedingt an. Sollte im Laufe des vorläufigen Verfahrens dennoch die Notwendigkeit bestehen, werden Sie im Regelfall von der Durchführungsstelle zur Antragsstellung aufgefordert.

Können die Ankaufsvereinbarungen geändert werden?

Nein, die Ankaufsvereinbarungen sind von den vorfinanzierenden Banken vorgegeben. Änderungen der Vertragsinhalte oder Streichungen machen die Verträge ungültig. Die von uns zur Verfügung gestellten Ankaufsvereinbarungen sind entsprechend vorbereitet, so dass Sie notwendige Änderungen auf den Rückseiten der Verträge vornehmen können. Dieses betrifft sowohl Namens- und Adressänderungen als auch Bankverbindungsdaten. Sofern Änderungen zu berücksichtigen sind, müssen Sie die Änderungen durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Die Verträge müssen vor Auszahlung mit Ihrer Originalunterschrift vorliegen. Sollten Sie urlaubsbedingt verhindert sein, sprechen Sie Ihre Personalabteilung bzw. uns rechtzeitig an.

Was verkaufe ich mit der Ankaufsvereinbarung für Insolvenzgeld?

Sie verkaufen Ihren Insolvenzgeldanspruch an die vorfinanzier Bank. Es gilt jedoch als Obergrenze die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung. Hierzu kommen noch die Arbeitgeberanteile zur freiwilligen bzw. privaten Kranken-, Pflege- und ggfls. Rentenversicherung.

Was geschieht, wenn ich die Ankaufsvereinbarungen nicht zurückgeben möchte?

Wenn Sie Ihre Ankaufsvereinbarungen nicht zurückgeben, können Sie an der Vorfinanzierung nicht teilnehmen. Ihnen steht es frei bei der Agentur für Arbeit selbst einen Antrag auf Insolvenzgeld zu stellen, jedoch kann diese erst zahlen, wenn das Insolvenzereignis eingetreten ist oder Ihr Arbeitsverhältnis vorher beendet wurde.

Wozu dient die Einwilligungserklärung zum Datenaustausch?

Nach der Datenschutzgrundverordnung sind wir verpflichtet Sie auf den Austausch Ihrer persönlichen Daten mit Dritten z. B. zur Durchführung der Vorfinanzierung hinzuweisen. Die Kenntnisnahme müssen Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sollten Sie widererwartend nicht einwilligen, können Sie nicht an der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld teilnehmen.

Was kostet mich die Teilnahme an der Vorfinanzierung?

Die Teilnahme an der Vorfinanzierung Ihres Insolvenzgeldanspruches ist für Sie als Arbeitnehmer/in kostenfrei.

Sind eventuelle entstehende Zinsen durch verspätete Zahlung durch Insolvenzgeld ebenfalls gedeckt?

Nein, der Anspruch auf Insolvenzgeld wird durch die Bundesagentur für Arbeit erst nach Eintritt des Insolvenzereignisses bearbeitet. Die Vorfinanzierung dient lediglich die Chance der Sanierung des Unternehmens und dem Erhalt der Arbeitsplätze zu verbessern. Zinsschäden, welche durch verspäteten Zahlungseingang entstehen, sind dem persönlichen Risiko des/der Arbeitnehmer/in zuzuordnen und werden nicht durch Insolvenzgeld gedeckelt.

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