Kurzarbeitergeld im Insolvenzverfahren
Als Kurzarbeitergeld (kurz KUG genannt) bezeichnet man die Leistung der Agentur für Arbeit, die den Verdienstausfall des/der Arbeitnehmers/in zumindest teilweise wieder ausgleicht.
Deutsch
Als Kurzarbeitergeld (kurz KUG genannt) bezeichnet man die Leistung der Agentur für Arbeit, die den Verdienstausfall des/der Arbeitnehmers/in zumindest teilweise wieder ausgleicht.
Deutsch
Als Insolvenzgeld bezeichnet man die Leistung, welche die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitnehmer/innen zahlt, wenn insolvenzbedingt der Arbeitgeber keine Entgelte zahlen kann.
Deutsch, Englisch (English), Polnisch (Polski), Türkisch (Türk)
Als Insolvenzgeld bezeichnet man die Leistung, welche die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitnehmer/innen zahlt, …
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Als Freistellung bezeichnet man im Arbeitsrecht die einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber …
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Das Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens muss nicht automatisch den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten.
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